Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
    4. Technische und optische Änderungen auch seitens des Herstellers, behalten wir uns ausdrücklich vor.
    5. HL Hutterer & Lechner GmbH liefert ausschließlich an Unternehmer iSd. KSchG.

II. Angebot, Angebotsunterlagen

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
    2. An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Nutzungen und Rechte, insbesonders Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Haus inklusive Originalverpackung
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
    4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung, fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
      1. haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
      2. sind wir berechtigt, Inkassodienste eines hierfür autorisierten Dritten oder die Dienste einer Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.
      3. hat HL Hutterer & Lechner GmbH Anspruch auf Ersatz von Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die zulässige Höhe der Inkassospesen ergibt sich aus den Höchstsätzen der Inkassoinstitute laut VO des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung. Die zulässige Höhe der Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus dem "Rechtsanwaltstarifgesetz 1969" in der jeweils gültigen Fassung.
    5. Gegenüber Ansprüchen von HL ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Bestellers, die auf ein und demselben Vertragsverhältnis beruhen und denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig.

IV. Lieferzeit

    1. Die von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus und gilt nicht für Sonderanfertigungen. Soferne nicht zwischen dem Besteller und uns eine besondere, schriftliche Vereinbarung über eine verbindliche Lieferfrist getroffen wurde, stellen die von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeiten unverbindliche Orientierungswerte ohne bindenden Charakter dar.
    2. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit der HL Hutterer & Lechner GmbH beruhte.
    3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
    4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

V. Rücklieferungen

Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, vom Kunden nicht mehr benötigte Waren zurückzunehmen. Dies bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. Als Richtlinie einer möglichen Rücknahmevereinbarung kann gelten:

  1. Die Ware darf nicht älter als 2 Jahre (Datumsstempel am Etikett) sein.
  2. Die Ware muss dem aktuellen Katalog der Hutterer & Lechner GmbH entsprechen.
  3. Wir behalten uns vor, Manipulationsspesen nach unserem Ermessen zu verrechnen, mindestens jedoch 10% bei Ware in Auslieferqualität, mindestens 20% für Ware, deren Verpackung verschmutzt oder beschädigt ist.
  4. Beschädigte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Wurde diese trotzdem vom Kunden an uns gesendet, so verbleibt diese Ware 1 Monat (gerechnet ab der Verständigung des Kunden) zur Abholung im Werk. Danach wird sie entsorgt.
  5. Bei Produkten in transparenten Verpackungen gilt: Reklamationen über Fehlteile können ausschließlich bei Rücksendung der Ware in ungeöffneter Originalverpackung anerkannt werden.

VI. Gefahrenübergang

    1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Lieferungen "ab Werk" vereinbart.

VII. Mängelgewährleistung

    1. Allgemeines
      1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Den Untersuchungs- und Rügepflichten hat der Besteller auch dann fristgerecht nachzukommen, wenn er die Ware zum Zweck der Weiterveräusserung gekauft hat. Auf die Verpflichtung zur Mängelrüge in angemessener Frist gem. § 377 UGB idGF wird hingeweisen.
      2. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen. Im Falle des § 933 b ABGB verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers 2 Jahre nach Lieferung der betreffenden Ware an ihn. Den Besteller trifft die Beweislast, dass der gerügte Mangel bereits bei Übergabe der Ware an ihn vorlag, die Anwendung des § 924 zweiter Satz ABGB wird abbedungen.
      3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er beweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
    2. Produkte
      1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte die im Kaufschein zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
      2. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten. Die rechtswahrende Rüge (siehe Punkt VII.1.a.) durch den Besteller setzt voraus, dass die HL Hutterer & Lechner GmbH fristgerecht schriftlich und unter Anschluss von Bescheinigungsmitteln darüber informiert wird, welche Ware (Produktbezeichnung lt. Katalog der HL Hutterer & Lechner GmbH) und Chargennummer) in welchem Ausmaß betroffen ist und hat eine detaillierte Beschreibung der Beschaffenheit des Mangels und die Angabe, unter welchen Begleitumständen er aufgetreten ist zu enthalten. Auf Aufforderung hat der Besteller die Besichtigung und Prüfung der Waren durch die HL Hutterer & Lechner GmbH zuzulassen.
      3. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Produkte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Der Besteller gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.
      4. Für Mängel, die aufgrund einer unsachgemäßen oder nicht dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Installation, Reinigung, durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Wartung oder Pflege des Produkts zu Tage treten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. In solchen Fällen ist ferner jeglicher Schadenersatzanspruch gegen die HL Hutterer & Lechner GmbH ausgeschlossen.

VIII. Haftung

    1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
    2. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Polizze zu gewähren.
    3. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
    4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
    5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    6. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von Internet-Seiten, die über Links, Internet-Links oder Hyper-Links von unserer Website www.hutterer-lechner.com aus erreichbar sind. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der Produktbeschreibungen, Produktspezifikationen und Produktinformationen auf diesen verlinkten Seiten keine Haftung.

IX. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

X. Datenschutz

Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten dürfen und werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

XI. Gerichtsstand, Rechtswahl

    1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Handelssachen zuständige Gericht für den 1. Bezirk in Wien vereinbart.
    2. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wir erkennen den Internet Ombudsmann als Streitschlichtungsstelle an.

www.ombudsmann.at

Fassung vom 20. Oktober 2009

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